Parkettaufbereitung
Grundsätzlich ist es möglich, jeden Parkettfußboden oder Dielenboden aufzuarbeiten und in der Oberfläche zu vergüten. Hierzu müssen aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
Ein aufzuarbeitendes Fertigparkett muss mindestens eine Nutzschicht von 2,5 mm aufweisen, damit hier eine fachgerechte Überarbeitung stattfinden kann. Alle anderen Massivparkettböden oder Dielen müssen, wenn sie bereits schon überarbeitet wurden, eine ausreichende Nutzschicht aufweisen. Des Weiteren muss bei einer vollflächigen Verklebung von alten Parkettfußböden noch eine fachgerechte Verkrallung zwischen Parkett und Estrich gewährleistet sein. Dieses bezieht sich speziell auf das Mosaikparkett, wo nach jahrelanger Nutzung zum Teil erhebliche lose Bereiche vorhanden sein können.
Das Aufarbeiten von alten Parkett- oder Dielenböden wird ausschließlich in handwerklicher Arbeit vor Ort ausgeführt. Diese Arbeiten beinhalten i.d.R. vier vollflächige Schleifgänge mit immer feinerem Schleifpapier und im Anschluss die Oberflächenvergütung nach Wahl des Bauherren. Je nach Abnutzung und Verunreinigung müssen gegebenenfalls noch Zusatzschliffe durchgeführt werden.
Im Allgemeinen kann jeder Parkett- und Dielenfußboden geölt, gewachst oder versiegelt werden. Heutzutage ist es möglich, alte, geölte Fußböden mit einer Sperrgrundierung nach dem Schleifen für eine Acryllackversiegelung vorzubereiten.
Bei vollflächig verklebten Parkettflächen aus dem Bereich Massiv- bzw. Fertigparkett ist es möglich, einzelne Parkettstäbe auszutauschen, lose Bereiche nachzukleben, Hohlstellen zu unterspritzen, Einschläge und Löcher mit Hartwachs zu schließen.
Fazit: Das Aufarbeiten und die Oberflächenvergütung sämtlicher Holzfußböden ist also unter bestimmten Voraussetzungen möglich und somit zeichnen sich Parkett- und Dielenböden als einen sehr hochwertigen und langlebigen Fußbodenbelag aus.
Eine Besichtigung und Prüfung des vorhandenen Fußbodens vor Ort ist hierfür Voraussetzung.